Verkehrsmedizinische Untersuchung
Ich bin als verkehrsmedizinischer Gutachter auf den Gebieten der Inneren Medizin und der Allgemeinmedizin anerkannt und in den entsprechenden Gutachterverzeichnissen aufgeführt.
Die Gutachtertätigkeit umfasst Verkehrstauglichkeitsuntersuchungen bei internistischen Krankheiten und Untersuchungen für die Zulassung zum Führen von Lastkraftwagen.
Die Gutachtertätigkeit umfasst auch Verkehrstauglichkeitsuntersuchungen bei Anordnung durch die Fahrerlaubnisbehörden bei Krankheiten und Verletzungen.
Auch freiwillige Untersuchungen zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit werden von mir durchgeführt. Dies umfaßt Fragestellungen bei definierten Krankheitsbildern mit eingeschränkter Fahrtauglichkeit als auch Unterstützung in Gesundheitsfragen zur Erhaltung der Fahrtüchtigkeit.
Wer darf einen Wagen führen?
Laut Straßenverkehrsgesetz gilt: Wer ein Auto fahren will, muss dazu geeignet sein. Einen Wagen führen darf gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 StVG nur derjenige, der die „… notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt …“.
Kosten für Untersuchungen und Gutachten werden nach Aufwand erhoben. Pauschalen für Gutachtertätigkeiten gibt es nicht und können Ihnen daher auch nicht im Vorfeld genannt werden! Nach einem Vorgespräch (Berechnung nach GOÄ) zur Klärung des Untersuchungsumfanges kann Ihnen ein Kostenvoranschlag erstellt werden. Nähere Informationen entnehmen Sie den Individuellen Gesundheitsleistungen "IGeL".
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)
Eine Kampagne des Deutschen Verkehrssicherheitsrates macht auf die Notwendigkeit freiwilliger Gesundheitschecks aufmerksam.
Weitere Informationen finden Sie hier!